Muss ein Vierbeiner draussen bleiben?
Es sind verschiedene Situationen vorstellbar, wo sich diese Frage stellt.
Es sind verschiedene Situationen vorstellbar, wo sich diese Frage stellt: So beispielsweise beim Arzt, der seinen Hund in die Praxis mitbringt, oder bei der Praxismitarbeiterin, die ein Haustier zur Arbeit mitnehmen will. Denken wir auch an sehbehinderte Patienten, die auf einen Führhund angewiesen sind.
Gibt es rechtliche Vorschriften?
In Spitälern oder Kliniken mit Operationsräumen ist das Mitbringen eines Hundes aus hygienischen Gründen in der Regel nicht gestattet oder nur auf bestimmte Räume beschränkt (etwa auf Warteräume). Massgebend sind die hausinternen Reglemente, gesetzliche Vorschriften sind uns nicht bekannt. In der Hausarztpraxis ist der gesunde Menschenverstand gefragt: Ein Hund, welcher im Warteraum an den Patienten herumschnuppert, dürfte bei einzelnen Personen gar nicht gut ankommen (denken wir an Allergiker). Dagegen kann ein freundlicher Hund, welcher ruhig in seinem Korb bleibt, zu einem positiven, persönlichen Praxis-Klima beitragen. Selbstverständlich muss ein solcher «Praxis-Hund» gepflegt, gesund und geimpft sein.
Hier folgen biografische Angaben...