Hilfe, ich habe mich gestochen!
Wie Sie Stichverletzungen vermeiden können und wichtige Sofortmassnahmen, die Sie ergreifen können, wenn es bereits passiert ist.
Wie Sie Stichverletzungen vermeiden können und wichtige Sofortmassnahmen, die Sie ergreifen können, wenn es bereits passiert ist.
Vermeiden von Stichverletzungen
- Recapping vermeiden: Die Schutzhülle darf nie zweihändig auf die gebrauchte Kanüle gesteckt werden.
- Gebrauchte Spritzen etc. sofort in die gelbe Entsorgungsbox geben.
- Gelbe Entsorgungsbox nicht überfüllen.
Sofortmassnahmen
Stich- und Schnittverletzungen, Kratzer und Bisse
- Wunde mit Wasser und Seife waschen.
- Wunde desinfizieren mit zum Beispiel 70% Alkohol.
Schleimhautspritzer (Mund, Nase und Augen)
- Mit viel Wasser oder physiologischer Lösung waschen.
Kontakt bei lädierter Haut (Ekzem)
- Wunde mit Wasser und Seife waschen.
- Wunde desinfizieren mit zum Beispiel 70% Alkohol.
Sofortige Meldung
- Arzt bzw. Vorgesetzte informieren.
- Abklärung des Infektionsrisikos.
- Ergreifen der nötigen Massnahmen.
- Fremdblutquelle – Einwilligung des Patienten für die Durchführung der serologischen Untersuchungen einholen.
- Anmeldung Betriebsunfallversicherung.
Massnahmen und Analysen
Blutentnahme und Analysen bei der möglichen «Infektionsquelle».
- Hepatitis-Bs Antigen, Hepatitis-C Ak, HIV-1+2 Ak, p24 Suchtest
- Klinische Angaben: Stichverletzung «Infektionsquelle»
- Rechnung an Auftraggeber
Blutentnahme und Analysen bei der «exponierten Person» sofort (Serothek) und nach drei Monaten.
- Hepatitis-Bs Ak, Hepatitis-Bs Antigen, Hepatitis-C Ak,HIV-1+2 Ak, p24 Suchtest
- Klinische Angaben: Stichverletzung «exponierte Person»
Primäre Prävention durch personalärztliche Massnahmen: Hepatitis B-Impfung
Allgemeinde Information
Arbeitnehmende im Gesundheitswesen, die keine Immunität gegen Hepatitis B aufweisen, gehen während ihrer beruflichen Tätigkeit ein gewisses Risiko ein, eine Infektion mit HBV zu erwerben.
In Form der Hepatitis B-Impfung steht ein wirksamer Schutz gegen diese Infektions-krankheit zur Verfügung. Bei korrekt durchgeführter Impfung sind bei über 95% der Geimpften Anti-Hbs-Antikörper nachweisbar und 95 – 98% haben einen Schutz vor Erkrankung und chronischem Verlauf.
Wer soll geimpft werden?
Alle Personen mit einem beruflichen Hepatitis B-Risiko sind gegen Hepatitis B zu impfen.
Im Gesundheitswesen betrifft dies alle Personen, die mit Blut oder mit blutkontaminierten Körperflüssigkeiten in Berührung kommen können, sei dies regelmässig oder auch nur gelegentlich. Auch Praktikantinnen und temporäre Arbeitnehmende sollen geimpft werden.
Wie soll geimpft werden?
Das Personal im Gesundheitswesen ist aktiv zu impfen.
- Bei noch nicht geimpften Personen soll eine Grundimmunisierung durchgeführt werden. Sie besteht aus drei intramuskulären Injektionen: bei Beginn, nach einem Monat und nach sechs Monaten.
- Ein Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung soll die Anti HBs-Antikörper- Konzentration bestimmt werden.
- Personen mit einer guten Immunantwort (Anti-HBs-Antikörpertiter > 100IE/L) haben einen langdauernden Schutz vor Erkrankung, sie benötigen keine Auffrischimpfung.
Empfehlung für neu eintretende Arbeitnehmende
Bei allen neu eintretenden Arbeitnehmenden ist der Impfschutz zu überprüfen.
Bei geimpften Arbeitnehmenden, bei denen nach der Grundimmunisierung der Anti-HBs-Antikörpertiter nicht bestimmt worden ist, wird vom BAG folgendes Vorgehen empfohlen:
- Wenn die Erstimpfung fünf Jahre oder mehr zurückliegt, Verabreichung einer Auffrischimpfung und Bestimmung des Antikörpertiters nach einem Monat, um Arbeitnehmende mit schwacher oder fehlender Immunantwort zu identifizieren.
- Wenn die Erstimpfung weniger als fünf Jahre zurückliegt, wird eine Titerbestimmung als erste Massnahme empfohlen.
- Bei einem Titernachweis von >100 IE/L muss keine Bestimmung vorgenommen werden.
Quellenangaben
Broschüre «Ich habe mich gestochen», Suva
Broschüre «Verhütung blutübertragbarere Infektionen im Gesundheitswesen», Suva